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Selbstständige: Optimal versichert

Überraschend einfacher Krankenkassenwechsel

Du hast dich selbstständig gemacht oder planst diesen Schritt? Entdecke die Vorteile der Krankenversicherung für Selbstständige bei der NOVITAS BKK. Von maßgeschneiderten Tarifen bis zu digitalen Services – profitiere von individuellen Lösungen für deine Gesundheit und Unabhängigkeit. Nachstehend haben wir für dich einige Informationen über die Beitragsberechnung und das gesetzliche Krankengeld zusammengestellt.

Das musst du beim Krankenkassenwechsel beachten!

Du kannst ganz einfach zu uns wechseln. Eine schriftliche Kündigung der alten Krankenversicherung ist nicht nötig. Wir setzen uns mit deiner bisherigen Krankenkasse in Verbindung. Nutze jetzt dazu unser Wechselformular. Nach dem Eingang prüfen wir umgehend alle Voraussetzungen und senden dir ein zweites Formular zu deinen Einkommensverhältnissen, denn diese Angaben benötigen wir bei Selbstständigen vorab. Alternativ kannst du deine Beitrittserklärung inkl. der Angaben zu deinen Einkünften auch direkt über dieses Online-PDF abgeben und uns per Mail oder Post zusenden. Noch Fragen? Dann nutze doch unser Beratungsformular, damit dich unsere Experten an deinem Wunschtermin kontaktieren können.

Weitere Fragen & Antworten

Wie hoch sind die Beiträge für Selbstständige?

Die Beiträge aus dem Arbeitseinkommen und den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung werden zunächst auf Grundlage des aktuellsten Einkommensteuerbescheids vorläufig erhoben und dann – sobald die tatsächlichen Einkünfte des betreffenden Kalenderjahres über den Einkommensteuerbescheid festgestellt wurden – rückwirkend endgültig festgesetzt. Der Gesetzgeber hat festgelegt, dass die Beiträge für Selbstständige grundsätzlich aus der monatlichen Beitragsbemessungsgrenze von derzeit 5.175,00 Euro (ab 01.01.2024) berechnet werden. Sind deine monatlichen Einnahmen niedriger, kann die NOVITAS BKK einen geringeren Betrag zugrunde legen - mindestens jedoch 1.178,33 Euro (ab 01.01.2024).

Wie berechnet sich die Beitragseinstufung?

Für eine korrekte Beitragseinstufung übermittele uns bitte Kopien aller Seiten des aktuellen Einkommensteuerbescheides und unseren Einkommensfragebogen. Dann berechnen wir die Beiträge nach den darin ausgewiesenen Einnahmen. Um zu vermeiden, dass wir Höchstbeiträge von dir fordern müssen, sende uns bitte auch zukünftig umgehend von jedem neuen Steuerbescheid unaufgefordert eine Kopie aller Seiten zu. Wir passen die Beiträge ab dem Monat an, der auf die Ausfertigung des Steuerbescheids folgt. Falls wir einen neuen Steuerbescheid verspätet erhalten, sind wir verpflichtet, bei höheren beitragspflichtigen Einnahmen rückwirkend die Beiträge anzuheben. Niedrigere beitragspflichtige Einnahmen darf die NOVITAS BKK nur für die Zukunft berücksichtigen.

Was zählt alles zu beitragspflichtigen Einnahmen?

Beitragspflichtig sind die Einkünfte aus Selbstständigkeit auf Grundlage des steuerrechtlichen Gewinns. Darin sind bereits Betriebsausgaben, die den steuerrechtlichen Gewinn mindern, berücksichtigt. Dazu gehören zum Beispiel Personalkosten oder Abschreibungen für Abnutzung und Substanzverringerung (AfA). Ferner sind sonstige Einnahmen - zum Beispiel Einkünfte aus Kapitalvermögen oder aus Vermietung und Verpachtung - beitragspflichtig. Eine Verrechnung negativer Einkünfte, zum Beispiel aus selbstständiger Tätigkeit, mit anderen positiven Einnahmen oder Einkünften, zum Beispiel aus Vermietung und Verpachtung, ist nicht möglich.

Gibt es Besonderheiten bei Existenzgründung?

Bist du Existenzgründer und hast noch keinen Steuerbescheid zur selbstständigen Tätigkeit? Dann berechnet die Novitas BKK die Beiträge zunächst nach deiner Einnahmeschätzung und korrigiert sie später. Auf der Grundlage des ersten Steuerbescheides zur selbstständigen Tätigkeit ermittelt die NOVITAS BKK die tatsächlichen monatlichen Einnahmen und berichtigt ggfs. deine Beiträge rückwirkend ab der Existenzgründung. Bitte denke daran, dass du Beiträge nachzahlen musst, wenn du die Einnahmen zu gering schätzt. Zu viel gezahlte Beiträge werden dir selbstverständlich automatisch erstattet. Wenn dein aktuell geschätztes Arbeitseinkommen um mehr als ein Viertel niedriger ist als das aus deinem letzten Einkommensteuerbescheid oder die Einkünfte dauerhaft sehr niedrig bleiben, kann die NOVITAS BKK deine Beiträge senken. Bitte setze dich dann zeitnah mit uns in Verbindung.

Was ist mit meinem Gründungszuschuss?

Sofern du von der Bundesagentur für Arbeit einen Gründungszuschuss für Selbständige erhältst, ist auch dieser beitragspflichtig, obwohl er nicht der Steuerpflicht unterliegt. Die 300-Euro-Pauschale für die soziale Sicherung bleibt dabei unberücksichtigt. Als Mindesteinnahmegrenze bei Existenzgründern mit Gründungszuschuss oder Einstiegsgeld gilt auch hier ein Beitrag aus mindestens 1.178,33 Euro (ab 01.01.2024).

Können Selbstständige Krankengeld bekommen?

Als Selbstständiger oder Selbstständige bist du grundsätzlich ohne Anspruch auf Krankengeld versichert. Du hast aber die Möglichkeit, das gesetzliche Krankengeld zu wählen. Dies ist dann sinnvoll, wenn Im Falle einer Arbeitsunfähigkeit deine Einkünfte aus selbstständiger Tätigkeit ganz oder teilweise entfallen. Grundsätzlich beginnt die Versicherung mit Anspruch auf Krankengeld am Anfang des Monats, der auf den Antrag folgt. Bist du zu diesem Zeitpunkt arbeitsunfähig krank, beginnt die Versicherung mit Krankengeld nach dem Ende dieser Arbeitsunfähigkeit. Das gesetzliche Krankengeld beträgt 70 Prozent des beitragspflichtigen Arbeitseinkommens, jedoch höchstens 70 Prozent der kalendertäglichen Beitragsbemessungsgrenze (116,38 Euro*). Über die Möglichkeit, sich mit einem gesetzlichen Krankengeldanspruch ab der siebten Woche versichern zu lassen, informieren wir dich gerne in einem persönlichen Gespräch. Nutze einfach unser nachstehendes Beratungs-Formular. Gerne stehen wir dir auch unter der Rufnummer 0800 656 6100 gebührenfrei zur Verfügung.

Note 1 für die Novitas BKK

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Beim großen Krankenkassentest von Krankenkasseninfo belegen wir die Note 1,3! Wir sind somit Top-Versicherer für Selbstständige, z.B. beim Beitragssatz, den Bonusprogrammen, den Leistungen und Serviceleistungen.

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